Informationen des TÜVs zum Betrieb von nicht zugelassenen LPG-Pumpen in Autogasanlagen

Auf Grund der aktuellen Diskussion zwischen dem KBA und dem Dachverband des TÜV wird der Autogasanlage des Herstellers icom kurzfristig die Zulassung für PKW entzogen, da die darin verbauten Pumpen nicht nach ECE R67-01 homologiert wurden und damit nicht für den Betrieb mit LPG zugelassen sind!

 

Entzug der Betriebserlaubnis für Fahrzeuge mit originaler icom Bigfoot LPG-Pumpe

Dieses hat zur Folge, dass sämtliche Fahrzeughalter mit einer verbauten IcomJTG & JTGHP Gasanlage angeschrieben werden mit der Aufforderung, bei einer anerkannten Prüfstelle (TÜV, Dekra, etc.) vorstellig zu werden, um den Nachweis zu bringen dass in Ihrem Fahrzeug eine LPG-Pumpe mit Zulassung nach ECE R67-01 verbaut ist.

 

Mit GTX Pumpe und Einzel-Gutachten von OT-engineering wird die Zulassung vom TÜV erteilt

Diese Vorgabe erfüllt derzeit nur die vom TÜV Süd geprüfte und für den LPG-Betrieb patentierte GTX® Pumpe, welche ein Einzel-Gutachten zur Vorlage bei der jeweiligen Prüfstelle besitzt, welches sowohl den Nachweis der Homologation nach ECE R67-01, als auch den zugelassenen Betrieb in einer icomJTG Autogasanlage bescheinigt.
Dieses
Einzel-Gutachten, welches jeder GTX® LPG-Pumpe beiliegt, bestätigt damit die auf Seite 12 des VdTÜV Merkblattes 750 beschriebene Homologation der Kraftstoffpumpe im Gastank. Nur durch dieses Gutachten und dem verbau einer GTX® Pumpe ist eine Erhaltung der ABE Ihres Fahrzeuges mit verbauter icomJTG Autogasanlage möglich!

 

Auszug aus dem TÜV-Merkblatt "Anforderungen an Flüssiggasanlagen zum Antrieb von Kraftfahrzeugen"

Der Auszug des TÜV-Merkblatts hebt heraus, dass eine ECE R67.01 Homologation für LPG-Pumpen zum Betrieb in Autogasanlagen vorgeschrieben ist