Bye bye Abgasgutachten - Hello ECE-R115

Zulassung nach Einbau der Gasanlage

Abgasgutachten ab dem 01. Oktober 2017 nicht mehr zulässig

Seit dem 01.07.2017 gilt die UN ECE R115. Nach Ende der Übergangsphase am 01.10.2017 entfallen die allseits bekannten Abgasgutachten für die Wiedererteilung der Betriebserlaubnis im Zuge des Einbaus einer Autogasanlage. Laut VdTÜV dürfen weder TÜV, Dekra, KÜS oder sonstige Prüfinstitutionen ab dem 01. Oktober 2017 noch Abgasgutachten für Flüssiggasanlagen ausstellen:

 

„Nach Kenntnisstand des VdTÜV erfolgte durch die Technischen Dienste die Ausstellung von Einzelabgasbescheinigungen bis einschließlich 30. Juni 2017 noch nach dem alten Verfahren entsprechend R 67.01. Diese so eingeleiteten Verfahren können bis zum Ende des  III. Quartal 2017 abgearbeitet werden. Ab 1.7.2017 werden von den Technischen Diensten Zusagen für Umrüstungen von Autogasanlagen nur noch nach der UN ECE-R 115 entsprechend der Maßgaben des überarbeiteten VdTÜV-Merkblattes erteilt.“


Zulassung eines LPG-Autos

Die ECE-R115 beinhaltet ein Prüfverfahren, bei dem jeder einzelne Fahrzeug-Typ mit den nach 67R-01 zugelassenen LPG Komponenten der Gasanlage einmalig abgenommen wird. Darüber hinaus beinhaltet die Regulation eine Einbauanleitung, die für den jeweiligen Fahrzeug-Typ detailiert die Umrüstung auf Autogas beschreibt.

Jeder Gasanlage liegen die entsprechenden Dokumente der R115 bei. Nach dem Einbau der LPG-Komponenten kontrolliert der GSP-Prüfer das Dokument und den ordnungsgemäßen Verbau der Gasanlage. Der Prüfer erstellt anschließend noch die Papiere für das Straßenverkehrsamt und der Kunde lässt dort die Gasanlage in den Fahrzeugschein eintragen.

 

ECE-R115 wird europaweiter Standard für Gasanlagen

Andere Länder wie Holland, Spanien oder Russland setzen bereits auf das geltende Europa-Recht und haben in der Vergangenheit Abstand von Abgasgutachten genommen. Weitere Länder werden in Zukunft dieser Richtlinie folgen und die ECE-R115 verpflichtend einführen.

Sämtliche bis dato angebotenen Gasanlagen ohne eine R115-Zulassung dürfen ab dem vierten Quartal 2017 in Deutschland weder verkauft noch verbaut werden. Dies betrifft neben vielen Gasanlagen auch die Vialle LSI. Sie ist eine günstige LPG-einspritzende Gasanlage, deren Abnahme derzeit noch durch ein separates Abgasgutachten von einem Prüfingenieur erfolgt.

 

ECE-R115 ersetzt Abgasgutachten

R115 Homologation - Aufwändige Zulassung für Gasanlagen-Hersteller

Nun sind die Hersteller, die Importeure und die Vertriebsfirmen am Zug: Sie müssen ihre Gasanlagen nach der ECE-R115 homologieren. Neben dem zeitintensiven Prozess bedeutet das einen erheblichen finanziellen Aufwand, um die Zulassung zu erlangen. Wie bereits beschrieben, muss der Hersteller die Gasanlage fahrzeugspezifisch konfigurieren und über ein Prüfinstitut an mehreren Fahrzeugen abnehmen lassen. Neben der Überprüfung sämtlicher verbauter LPG-Komponenten gehören die Abgasmessung in einem speziellen Prüfzyklus sowie die Kontrolle des ordnungsgemäßen Einbaus der gesamten Gasanlage. Erst nach Bestehen des aufwändigen Tests erhält der Hersteller der Gasanlage die Homologation für die einzelnen Fahrzeuggruppen.

 

AutogasTec besitzt R115 für Icom JTG

Die AutogasTec hat Anfang 2013 vorausschauend die Rechte an der R115-Homologation für die Icom JTG erworben. Dadurch darf sie die Icom Gasanlage mit R115 für viele Fahrzeughersteller weiterhin verbauen und ihren Einbaupartnern anbieten. Neben der Volkswagen-Gruppe (Audi, Seat, Skoda und Porsche) befinden sich BMW, Mercedes, Peugeot, Renault, Hyundai, Opel, Fiat und weitere Hersteller in den Homologationsbüchern.


Zum Lieferumfang gehört neben der Homologation für das jeweilige Fahrzeug ein enstprechendes Typenschild. Auf diesem sind neben den Fahrzeugdaten die Gaskomponenten mit ihren Genehmigungsnummern nach R67-01 aufgeführt. Das Typenschild wird nach Verbau der Gasanlage am Fahrzeug befestigt. 

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