Statement des TÜV Süd (Tschechien) zur R 67-01 Regulation für Icom Pumpen

Im Statement des TÜV Süd werden die einzelnen Komponenten aufgelistet, für die eine Homologation nach R67-01 verpflichtend ist. Unter Punkt 5 wird dezidiert auch die Kraftstoffpumpe (in Englisch: fuel pump) mit aufgeführt. Die in der Autogasanlage verbaute LPG-Pumpe muss dadurch auch separat nach ECE R67-01 homologiert werden und die eindeutige Homologationsnummer, mit R67-01 beginnend, tragen.

Bei einer fehlenden Homologation einer dieser Komponenten ist ein Betrieb des LPG-Autos nicht gestattet. Da die originale Icom Pumpe, die unter der Bezeichnung "Bigfoot" vertrieben wird, keine Genehmigung nach ECE R67-01 besitzt, ist der Betrieb einer Autogasanlage mit selbiger Pumpe nicht erlaubt. Einzig LPG-Pumpen mit einer R67-01 Homologation - wie die GTX®Pumpe von OT-engineering - sind für den Betrieb in Icom JTG Autogasanlagen erlaubt. Somit werden nur genehmigte LPG-Pumpen von der Zulassungsstelle - wie z.B. dem TÜV - zur Erteilung der Betriebserlaubnis akzeptiert. Nach dem Einbau der GTX®LPG-Pumpe für Icom JTG Gasanlagen, erhalten Sie ein Einzelgutachten der Firma OT-engineering, das sie bei der wiederkehrenden TÜV-Prüfung vorlegen können.

Offizielles Statement des TÜV Süd zur ECE R67.01 Norm die beinhaltet, dass LPG-Pumpen eine Homologation nach R67.01 benötigen