Sachverständiger: Verwendung einer nicht zugelassenen Kraftstoffpumpe in der Icom JTG Autogasanlage

Die Firma OT-engineering hat mit ihrer GTX und TX Autogas-Pumpe ein Produkt am Markt, dass für den Betrieb in icom Autogasanlagen vom TÜV Süd genehmigt wurde. Diese Pumpe besitzt neben einem deutschen Gebrauchsmuster auch ein internationales Patent, wodurch der konstruktive Aufbau der Autogas-Pumpe geschützt ist. Um die Zulassung nicht zu verlieren, benötigt jedes Fahrzeug mit einer verbauten icom Autogasanlage eine LPG-Pumpe mit einer 67R-01 Homologation - so wie die GTX Pumpe der Firma OT-engineering! Jeder LPG-Pumpe wird ein beglaubigtes Einzel-Gutachten beigelegt.

 

Erläuterung zur Stellungnahme des Anwalts und des Sachverständigen

In der vorliegenden Stellungnahme wird zweifelsfrei vom Sachverständigen festgestellt, dass eine Pumpe ohne Genehmigung für Autogas nicht in eine Autogasanlage verbaut werden darf. Die Benzinpumpe von Walbro, bei der es sich um die originale icom-Pumpe handelt, ist nicht für den Betrieb in Gasanlagen genehmigt. Das gleiche gilt ebenfalls für die Pumpe von TI-Automotive. Der Sachverständige gibt zudem an, dass zur Zeit der Verhandlung nur die TX Pumpe nach R67-01 homologiert und laut dem Sachverständigen Schumann die "einzig in Deutschland zugelassene Pumpe für den Betrieb an einer Gasanlage".

Mittlerweile wurde der neben der TX auch die GTX LPG Pumpe nach R67-01 homologiert. Die GTX Autogas-Pumpe ist eine sehr leistungsstarke LPG-Pumpe, die in jeder icom JTG Autogasanlage verbaut werden darf! Weiterhin führt der Anwalt auf, dass die Verwendung einer nicht genehmigten Pumpe zum Erlöschen der allgemeinen Betriebserlaubnis des Fahrzeugs führen kann.

 

Informationen zum Gerichtsurteil - Bigfoot Pumpe hat keine Zulassung, nur GTX Pumpe von OT Engineering mit Zulassung nach R67-01